Work-Life-Balance 29. Jul 2022 Von Claudia Burger Lesezeit: ca. 2 Minuten

Viele Beschäftigte sind auch im Urlaub für die Firma erreichbar

Fast ein Drittel der Menschen mit Büroarbeitsplätzen ist im Sommerurlaub dienstlich erreichbar. Dies ist allerdings keine rechtliche Verpflichtung – im Gegenteil. Das regelt das Bundesurlaubsgesetz.

Endlich ausspannen! Doch viele Beschäftigte tun sich schwer mit dem Abschalten und checken immer wieder dienstliche Nachrichten. Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Im Gegenteil: Das Bundesurlaubsgesetz sagt ganz klar: 24 Tage ohne Job sind gesetzt.
Foto: panthermedia.net / d.travnikov

Fast jeder dritte deutsche Büroarbeiter ist auch im Sommerurlaub für den Job erreichbar. Insgesamt sagten dies 31 % der Befragten in einer Erhebung des Umfrageinstituts Yougov im Auftrag des Technologieunternehmens Slack. Jeder Neunte will sogar jeden Tag für die Arbeit erreichbar sein. Auch unter den Befragten, die gar nicht erreichbar sein wollen, schaut rund ein Viertel mindestens einmal pro Woche in die dienstlichen Nachrichten. Befragt wurden mehr als 2000 Bürobeschäftigte in Deutschland.

Abschalten im Urlaub gelingt fast 66 % der Befragten nur schlecht

Allerdings gaben 30 % der Befragten an, sich von der ständigen Erreichbarkeit gestresst zu fühlen. Rund 66 % haben demnach Schwierigkeiten, während des Urlaubs abzuschalten. Als Gründe für die ständige Erreichbarkeit wurden unter anderem Erwartungen der Kunden beziehungsweise des Arbeitgebers und wichtige Projekte genannt – aber auch eigener Antrieb. Und auch vor und nach dem Urlaub fühlt sich fast die Hälfte der Büromitarbeitenden gestresst. Die Erholung hält demnach in 63 % der Fälle gerade mal eine Woche.

Die Büchertipps für den Sommerurlaub

Müssen Arbeitnehmer im Urlaub immer erreichbar sein?

Der Urlaub dient der Erholung. Jede oder jeder Beschäftigte hat nach § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Eine Erholung ist dann nicht gewährleistet, wenn der oder die Beschäftigte ständig damit rechnen muss, zur Arbeit abgerufen zu werden. Auch das Beantworten von Telefonaten und E-Mails ist Arbeit. Nach dem BUrlG müssen Beschäftigte an ihren freien Tagen von der Arbeit komplett entbunden sein. Auch wenn Klauseln im Arbeitsvertrag anders lauten: Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2000 entschieden, dass solche Klauseln nicht gültig sind, dies gilt jedenfalls für die 24 Werktage, die jeder oder jedem Angestellten als gesetzlicher Mindesturlaub zustehen.

Wenn die Nähe zum Unternehmen ein Problem wird

Kann der Arbeitgeber mich im Notfall zurückbeordern?

Dass der Arbeitgeber Beschäftigte in Notfällen kontaktiert, ist möglich. Allerdings ist dies auf wenige Ausnahmefälle begrenzt. Das ist etwa der Fall, wenn der oder die Beschäftigte ein Passwort kennt, das der Betrieb dringend benötigt oder wenn sonst irgendein Notfall eintritt. Allerdings gilt hier, dass die Zeit der Erledigung der Anfrage für den Beschäftigten Arbeitszeit ist. Auch ein Zurückholen ist in ganz seltenen Fällen möglich, allerdings muss im Betrieb ein Notfall vorliegen, der die Existenz gefährden würde. Der Grund für einen Rückruf muss gravierend sein. In allen Fällen des Rückrufs aus dem Urlaub muss der Arbeitgeber die vollen Kosten für die verfrühte Rückreise übernehmen.

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