Darf ich? Muss ich? 17. März 2021 Von Peter Kellerhoff/TÜV Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Maske hinterm Steuer

Corona macht hinter der Autotür nicht halt. In einigen Bundesländern ist die Maske im Auto bereits Pflicht. Der Stand der Dinge.


Foto: Peter Kellerhoff

In Deutschland breiten sich neue Corona-Varianten aus und die Zahl der täglichen Neuinfektionen steigt. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP- oder FFP2-Maske) ist deutschlandweit im ÖPNV, in Geschäften und öffentlichen Gebäuden Pflicht. Einige Bundesländer haben sogar eine Maskenpflicht im Auto eingeführt. Der TÜV-Verband erklärt in einer aktuelle Pressemeldung, welche Regelungen aktuell gelten.

Maskenpflicht im Auto

In einigen Bundesländern wie in Berlin, Sachsen und im Saarland besteht bereits eine Maskenpflicht im Auto, sofern Personen aus anderen Haushalten mitfahren. Allerdings ist die Person hinterm Steuer von dieser Pflicht ausgenommen. Beschlagene Brillen können die Sicht beeinträchtigen. In anderen Bundesländern gibt es derzeit keine Pflicht, in privaten Fahrzeugen eine Gesichtsmaske zu tragen. Allerdings ist es aus Sicht des TÜV-Verbands dringend zu empfehlen, eine medizinische Maske zu tragen, denn in kleinen geschlossenen Räumen wie dem Auto besteht eine hohe Ansteckungsgefahr.

Fahrschulen und Taxis

Beim praktischen Fahrunterricht in einer Fahrschule oder bei einer Fahrprüfung besteht bereits eine Maskenpflicht für Fahrschüler, Fahrlehrer und Prüfer. Im Taxi müssen nach Angaben der Berufsgenossenschaft Verkehr Fahrer und Fahrerin sowie die Fahrgäste während der Fahrt eine medizinische Maske tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Eigentlich dürfen Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen laut § 23 Absatz 4 StVO ihr Gesicht nicht verdecken oder verhüllen. Laut dem Bundesverkehrsministerium ist das Tragen eines Mundschutzes am Steuer eines Taxis aber möglich, wenn Fahrgäste befördert werden. Kann die beförderte Person zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen keine medizinische Maske tragen, müssen die Fahrer und Fahrerinnen eine FFP2-Maske tragen.

Bußgeld für Maske im Auto

Beim Tragen einer Maske im Auto müssen Fahrer und Fahrerinnen immer darauf achten, dass sie noch erkennbar sind. Bei Schutzmasken sind die Augenpartie und generelle Gesichtszüge noch zu sehen. Dies dürfte in der Regel ausreichend sein. Droht keine Ansteckungsgefahr im Auto, darf allerdings keine Maske getragen werden. Ansonsten kann es zu einem Bußgeldverfahren kommen.

Maske vs. Brille

Menschen mit Brille müssen darauf achten, dass die Brillengläser beim Tragen einer Maske nicht beschlagen. Oft reicht ein Atemzug und die Brille ist sofort beschlagen. Das ist gefährlich, denn eine eingeschränkte Sicht kann zu Verkehrsunfällen führen. Um das zu vermeiden, sollte das Brillengestell auf der Maske aufliegen. Außerdem sollte man das formbare Metallband der Schutzmasken nutzen, um die Maske an die Nasenform anzupassen. Antibeschlagsprays und Brillenputztücher können dabei helfen, den Grad des Kondensierens zu verringern.

Beliebt, aber nicht zu empfehlen

In Corona-Zeiten beliebt, aber nicht ratsam: Autofahrer und -fahrerinnen sollten ihre Schutzmasken nicht am Rückspiegel aufhängen. Dort ist die Maske zwar schnell griffbereit, aber sie schränkt die Sicht beim Autofahren ein. Außerdem kann das Dauerpendeln der Maske im Sichtfeld vom Straßenverkehr ablenken. Dadurch steigt das Risiko für Unfälle.

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