Umwelt 01. Mrz 2023 Von Peter Kellerhoff Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ausschreibungsergebnisse für Wind an Land und Solar auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum 1. Februar 2023 veröffentlicht. Beide Gebotsrunden waren unterzeichnet, wobei die Unterzeichnung bei Solaranlagen äußerst gering ausfiel.

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Die Gesamtausschreibungsmenge für Windenergieanlagen an Land – unterzeichnet am 1. Februar – liegt im Jahr 2023 nach dem EEG mit 12 840 MW um mehr als das Doppelte höher als im Jahr 2022 mit 5332 MW. „Die Anhebung der Höchstwerte war wichtig. Es muss aber weiter an der Ausweitung der Eignungs- und Vorrangflächen und der Beschleunigung der Genehmigungen gearbeitet werden, um den dringend notwendigen Zubau zu erreichen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. 2023 sieht das Gesetz vier Ausschreibungen von je 3210 MW vor, 2022 waren es vier Ausschreibungen von je 1333 MW.

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Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land 

Bei einer ausgeschriebenen Menge von knapp 3210 MW wurden 126 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 1502 MW (Vorrunde: 203 MW, gesamtes Jahr 2022: 3279 MW) eingereicht. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde sieben Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen und konnte 119 eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen. 

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der knappen Bandbreite zwischen 7,24 Cent/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 Cent/kWh. Mit 7,34 Cent/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz leicht unter dem neu festgelegten Höchstwert. 

Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen erneut im Hinblick auf die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlagsvolumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (40 Zuschläge, 387 MW Zuschlagsmenge) und Niedersachsen (16 Zuschläge, 354 MW Zuschlagsmenge). 

Hohe Kosten und Lieferkettenprobleme sorgten 2022 für Probleme

Die Bundesnetzagentur hatte im Vorfeld auf eine Reduzierung des Ausschreibungsvolumens verzichtet. Im vergangenen Kalenderjahr haben viele registrierte Projekte auf die Teilnahme an der Ausschreibung verzichtet.

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Hintergrund sind lieferkettenbedingte Verzögerungen bei der Projektrealisierung und der starke Anstieg der Stromgestehungskosten. Durch den Verzicht auf die Anwendung der durch das EEG ermöglichten „endogenen Mengensteuerung“ sollte im Ausschreibungsvolumen Raum für diese Mengen erhalten bleiben.

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Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) zum Gebotstermin 1. Februar 2023 war ganz leicht unterzeichnet. Das Ausschreibungsvolumen belief sich in dieser Runde auf 217 MW. Es wurden 94 Gebote mit einem Volumen von 213 MW eingereicht.

87 Gebote mit einem Volumen von 195 MW konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 9,00 Cent/kWh und dem Höchstwert in dieser Runde von 11,25 Cent/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 10,87 Cent/kWh.

Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgewogen. Projekten in 13 Bundesländern konnten Zuschläge erteilt werden. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (16 Zuschläge/36 MW Zuschlagsmenge), gefolgt von Brandenburg (elf Zuschläge/20 MW Zuschlagsmenge), Baden-Württemberg (neun Zuschläge/19 MW Zuschlagsmenge), Bayern (acht Zuschläge/19 MW) und Niedersachsen (acht Zuschläge/15 MW Zuschlagsmenge). 

Sieben Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Nächste Ausschreibungsrunden

Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. Mai 2023, die für Solaranlagen des zweiten Segments am 1. Juni 2023 statt.

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