Erneuerbare Energien 10. Nov 2022 Von Stephan W. Eder Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wind: Siemens Gamesa mit Rekordverlust – Bundesverfassungsgericht erlaubt Windräder im Wald

Während Windradhersteller Siemens Gamesa trotz weiterhin tiefroter Zahlen einen Aufwärtstrend erkennen kann, kassiert das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Verbot für Windräder in Waldgebieten, wie es in Thüringen etabliert ist.

Das Installationsschiff Apollo ankert im belgischen Hafen Oostende und verlädt Windkrafträder des Herstellers Siemens Gamesa für einen Offshore-Windpark. Der Weltmarktführer in diesem Marktsegment schreibt insgesamt immer noch tiefrote Zahlen.
Foto: imago images/alimdi/Philippe Clément

Der Gegenwind für den spanischen Windkraftanlagenhersteller Siemens Gamesa ist weiterhin heftig, wie die heute (10. 11. 22) vorgelegten Zahlen für das Geschäftsjahr 2021/22 zeigen. Zwar fiel der Jahresumsatz (Oktober 2021 bis September 2022) nur leicht um 4 % auf 9,814 Mrd. €, aber der Verlust erhöhte sich um rund 50 % auf 940 Mio. € (Vorjahr: 627 Mio. €).

Habeck: „Nie zuvor ist Windenergie so wichtig gewesen für Deutschland, um uns unabhängig zu machen von fossilen Energieträgern“

Siemens Gamesa spricht von einem „extrem herausfordernden makroökonomischen und geopolitischen Umfeld“, konkreter sind es Verzögerungen bei Projektausführung, unter anderem durch instabile Lieferketten. Hinzu kommen unter anderem hausgemachte Probleme bei der 5-X-Plattform, Komponentenversagen und Reparaturen bei Onshore-Bestandsanlagen. Schon auf der Branchenmesse Windenergy Ende September in Hamburg gab der Windturbinenhersteller bekannt, 2900 Stellen abbauen zu wollen, die meisten in Dänemark, aber auch 300 in Deutschland.

Rekordauftragsbestand für Siemens Gamesa über 35 Mrd. €

Dabei sieht die Zukunft für den Hersteller aus Zamudio (Baskenland) besser aus, das war schon im 4. Quartal (Juli bis September 2022) zu spüren. Da verbuchte Siemens Gamesa 3,372 Mrd. € Umsatz (+17,8 % gg. Vj.), verbuchte Auftragseingänge über 4,4 Mrd. € (+53 % gg. Vj.) und fuhr mit 286 Mio. € sogar einen Nettogewinn ein. Im Gesamtjahr füllten sich die Auftragsbücher mit weiteren 11,6 Mrd. €, sodass Siemens Gamesa von einem „Rekordauftragsbestand“ von gut 35 Mrd. € spricht.

Windkraft: Während der Weltmarkt boomt, dümpelt der deutsche Markt dahin

Steigende Rohstoff- und Energiekosten, unterbrochene Lieferketten, der harte Preiskampf zwischen den Herstellern und das fehlende Volumen im Markt belasten darüber hinaus die Branche in ganz Europa. Der deutsche Onshore-Markt dürfte kurzfristig nicht zu einer Entlastung beitragen können. Bürokratische Hürden,auch wenn sie derzeit abgebaut werden, wirken sich immer noch aus. „Die durchschnittliche Dauer der Genehmigungsverfahren hat sich in den vergangenen fünf Jahren um fast 60 % erhöht“, sagte Marco Lange, Pressesprecher von Siemens Gamesa Renewable Energy im September den VDI nachrichten.

Windkraft in Waldgebieten: Bundesverfassungsgericht kassiert Verbotsregelung aus Thüringen

Transport eines Rotorblattes in einem Waldgebiet. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt pauschale Windkraftverbote für Wälder in einem Urteil kassiert. Foto: imago images/Ritzau Scanpix/Henning Bagger

Zumindest was Windkraft in Waldgebieten angeht – eine stark umstrittenes Thema in Deutschland –, machte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe prinzipiell den Weg frei. Zur Entscheidung stand, ob ein trickreiches Windkraft-Tabu, das die thüringische CDU vor gut zwei Jahren ins Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) lanciert hatte, rechtens ist. Ist es nicht, denn, so das BVerfG, die beklagte Regelung greife „in das von Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geschützte Eigentumsrecht der beschwerdeführenden Waldeigentümerin und Waldeigentümer ein. … Dem Freistaat Thüringen fehlt für die angegriffene Regelung die Gesetzgebungskompetenz.“

Potenzialflächen für Ausbau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen ermittelt

Kurzum: Windräder im Wald lassen sich nicht generell verbieten. Thüringens Energieministerin Anja Siegesmund erklärte nach Berichten der deutschen Presseagentur, sie wolle das vom Bundesverfassungsgericht gerügte Pauschalverbot für Windräder im Wald schnell abschaffen. Das dürfte Signalwirkung haben, denn auch andere Bundesländer hätten nach einer Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ein ausnahmsloses Verbot von Windkraftanlagen in Forstgebieten.

Vielmehr stellt das BVerfG klar, dass Windkraft einen übergeordneten Zweck erfüllt: „Um das verfassungsrechtlich maßgebliche Klimaschutzziel zu wahren, die Erd­erwärmung bei deutlich unter 2,0 °C, möglichst 1,5 °C anzuhalten, müssen erhebliche weitere Anstrengungen der Treibhausgasreduktion unternommen werden, wozu insbesondere der Ausbau der Windkraftnutzung beitragen soll. Zugleich unterstützt dieser Ausbau die Sicherung der Energieversorgung, die derzeit besonders gefährdet ist.“

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