Energiewende 12. Jul 2023 Von Peter Kellerhoff Lesezeit: ca. 2 Minuten

EU legt Maßnahmen für effizienteren und nachhaltigeren Güterverkehr vor

Der Güterverkehr in der EU soll sauberer werden – auch grenzüberschreitend. Besonders dieser Aspekt soll EU-weit homologisiert werden.

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Gerade im grenzüberschreitenden Güterfernverkehr gibt es laut der EU-Kommission noch erheblichen Verbesserungsbedarf – und damit CO2-Einsparpotenziale.
Foto: PantherMedia / FREEMAN83

Die EU-Kommission hat heute (12. 7. 2023) Maßnahmen für einen effizienteren und nachhaltigeren Güterverkehr vorgelegt. Sie will damit das Management der Eisenbahninfrastruktur verbessern, Anreize für emissionsarme Lastkraftwagen schaffen und bessere Informationen über Treibhausgasemissionen im Güterverkehr bereitstellen. Auf den Güterverkehr entfallen mehr als 30 % der verkehrsbedingten CO2-Emissionen in der EU. Diese sollen bis 2050 um 90 % sinken.

„Der Güterverkehr in der EU ist für einen Jahresumsatz von 938 Mrd. € verantwortlich“, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean. „Mit unseren Initiativen wollen wir die Verfügbarkeit von Schienenverkehrskapazitäten für den Güterverkehr und grenzüberschreitende Züge erhöhen. Wir legen ein genaues, homogenes System zur Zählung der Emissionen aus dem Verkehr vor und machen den Straßenverkehr effizienter.“ Etwa 6 Mio. Menschen arbeiteten 2020 im Güterverkehrssektor der EU.

Effizientere Nutzung der Eisenbahnkapazität

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Die vorgeschlagene Verordnung soll die Nutzung der Schienenstrecken optimieren, die grenzübergreifende Koordinierung verbessern, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit erhöhen und letztlich mehr Güterverkehrsunternehmen für die Schiene gewinnen. Die derzeitigen Regeln für das Kapazitätsmanagement sollen demnach jährlich, national und manuell festgelegt werden. Das beeinträchtige und verzögere den grenzüberschreitenden Verkehr (etwa 50 % des Schienengüterverkehrs überqueren die Grenze).

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Ziel sei es, den unterschiedlichen Bedürfnissen des Eisenbahnsektors besser gerecht zu werden: stabile Fahrpläne und frühzeitige Buchung von Fahrkarten für Personenverkehrsdienste sowie flexible Zugfahrten, die an die Just-in-time-Lieferketten für Frachtverlader angepasst sind.

Neue Anreize für die Nutzung emissionsarmer Lastkraftwagen

Mehr als 50 % des Güterverkehrs werden in der EU auf der Straße befördert, und dieser Verkehr trägt maßgeblich zu den Treibhausgasemissionen bei. In der geltenden Richtlinie über Gewichte und Abmessungen sind Länge, Breite und Höhe des Höchstgewichts für schwere Nutzfahrzeuge festgelegt. Mit dem heutigen Vorschlag werden diese Vorschriften überarbeitet, um zusätzliches Gewicht für Fahrzeuge mit emissionsfreien Technologien zu ermöglichen. Dies soll Anreize für die Einführung saubererer Fahrzeuge und Technologien schaffen.

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Sobald sich die Technologie entwickelt und emissionsfreie Antriebssysteme leichter werden – auch dank des Einsatzes aerodynamischer Luftleiteinrichtungen und Führerhäuser–, sollen sauberere Fahrzeuge im Vergleich zu konventionellen Lastkraftwagen von einer zusätzlichen Nutzlast profitieren.

Die Einführung aerodynamischerer Kabinen und anderer Energiesparvorrichtungen wird ebenfalls gefördert, um nicht nur den Komfort und die Sicherheit des Fahrers zu verbessern, sondern auch die Effizienz emissionsfreier Antriebsstränge zu erhöhen.

Schwerere und längere Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr möglich

Der Vorschlag wird auch Klarheit in Bezug auf die Verwendung schwererer und längerer Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr unter bestimmten Bedingungen schaffen, die heute in einigen Mitgliedstaaten erlaubt sind. Dazu gehört auch die Klarstellung, dass Mitgliedstaaten, die europäische modulare Systeme (EMS) in ihrem Hoheitsgebiet zulassen, diese auch bei internationalen Einsätzen zwischen diesen benachbarten Mitgliedstaaten nutzen können, ohne dass ein bilaterales Abkommen erforderlich ist und ohne Beschränkung, dass nur eine Grenze überschritten wird. Dies bedeutet, dass dieselbe Ladungsmenge auf weniger Fahrten befördert werden kann.

Die Vorschläge werden nun vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens geprüft.

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